Amtsblatt

Gemeinde Grundsheim


Herausgeber:               Bürgermeisteramt Grundsheim

                                   Telefon                        07357/91030

                                   Fax                  07357/91031

                                              E-Mail: gde.grundsheim@t-online.de

 

Sprechstunden:           Dienstag          09.00 – 11.30 Uhr

                                   Donnerstag      17.00 - 19.30 Uhr

 

30 / 2010                                                           Donnerstag, 29.07.2010

 

Mitteilungen des Bürgermeisteramtes

 

Urlaub des Bürgermeisters

Von Montag, 02. August bis einschließlich 20. August 2010 befindet sich Bürgermeister Handgrätinger im Jahresurlaub. In dringenden Fällen können sie sich an die stellvertretenden Bürgermeister Klaus Neubrand und Elmar Mayer wenden. Ebenso ist die Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung und die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen bei Bedarf für sie da.

In der Zeit von Montag, 23.08. bis 03.09.2010 ist Frau Kosziol im Urlaub. In diesen beiden Wochen 34/35 bleibt das Rathaus geschlossen.

 

Amtsblatt während der Urlaubszeit

Für die Wochen 34/35/36 wird eine Amtsblattausgabe am Donnerstag, den 19. August 2010 erstellt.

Bitte beachten Sie den Anzeigenschluss Donnerstag, 19.08.10,   12.00 Uhr.

Das erste Amtsblatt nach der Urlaubszeit erscheint am Donnerstag, 09. September 2010.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

gez. Handgrätinger, Bürgermeister

 

 

Ferienprogramm 2010 für kommende Woche

 

Freitag, 06. August 2010

bis Samstag, 07. August 2010

Biwak-Wochenende mit Nachtwanderung und Schnupperschießen
Der Schützenverein Hundersingen ist wieder bereit, mit Euch ein abenteuerliches Biwak zu errichten. Damit Ihr nicht unter freiem Himmel schlafen müsst, wird ein Zelt aufgebaut.

Treffpunkt:                              15.00 Uhr beim Schützenhaus Hundersingen

Teilnahmeberechtigtes Alter:   8 – 12 Jahre

Kosten:                                   6,00 € (bitte bei Deiner Anmeldung auf dem Bürgermeisteramt bezahlen).

Wieviel dürfen teilnehmen:      30 Kinder

 

Montag, 09. August 2010

Mit dem Jäger in den Wald

Die Landfrauen Oberstadion haben einen Ausflug in den Wald organisiert. Bitte zieht euch gutes, festes Schuhwerk, lange Hosen und langärmlige T-Shirts an. Wir wollen uns doch bestens vor Zecken schützen. Zum Schluss gibt’s ein Getränk und Gebäck.

Treffpunkt:       10.30 Uhr am großen Apfelbaum rechts, zwischen Aigendorf und Aßmannshardt 

                        Ende: ca. 11.30 Uhr
                       
Für diejenigen, die keine Möglichkeit haben, direkt zum Treffpunkt zu kommen, können um                     10.15 Uhr ans Rathaus Oberstadion kommen.

Teilnahmeberechtigtes Alter:   7 - 10 Jahre

Kosten:                                   1,00 € (bitte bei Deiner Anmeldung auf dem Bürgermeisteramt bezahlen)

Wieviel dürfen teilnehmen:      30 Kinder

 

 

Zum Nachdenken

                  „Alt-sein ist eine ebenso schöne Aufgabe wie Jung-sein.                                Hermann Hesse

 

- 2 -

 

Deutsches Rotes Kreuz

 

Bitte spenden Sie Blut – jetzt!

Über 3.000 Blutspenden werden jeden Tag in Baden-Württemberg und Hessen benötigt, um die medizinische Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Auch in Ihrer Region brauchen Schwerstkranke dringend Ihre Blutspende. Bitte spenden Sie Blut am:

 

Dienstag, 3. August  2010, von 14.30 – 19.30 Uhr

in OBERSTADION

 

 


Notruf - Rettungsdienst     

 

Notrufnummern im Rettungsdienstbereich

Ulm / Alb-Donau-Kreis

Feuerwehr/ Rettungsdienst

NOTRUF          112

POLIZEI           110

Krankentransporte       0731 / 19222

 

Ärztlicher Notdienst

 

 

an Wochenenden und Feiertagen

unter der einheitlichen Rufnummer

0180/ 1 92 92 36

Der Notdienst beginnt freitags ab   18.00 Uhr

und endet montags                           08.00 Uhr

Die Praxen sind an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wie folgt besetzt:

vormittags von     10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und

nachmittags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Notdienst an Werktagen:

Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils ab 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag ab 12.00 Uhr.

 

Kinderärzte - Notdienst

 

 

Zu erfragen unter der Telefonnummer

0180 / 1 92 93 43

 

Apothekendienst

 

 

Der Notdienst beginnt jeweils um 08.30 Uhr und endet um 08.30 Uhr des Folgetages

 

Freitag, 30.07.10

Linden-Apotheke, Ehingen

Samstag, 31.07.10

Löwen-Apotheke, Oberdischingen

St.-Martins-Apotheke, Allmendingen

Sonntag, 01.08.10

Apotheke am Wenzelstein, Ehingen

Montag, 02.08.10

Rats-Apotheke, Ehingen

Dienstag, 03.08.10

Apotheke Dr. Mack, Munderkingen

Mittwoch, 04.08.10

Marien-Apotheke, Ehingen

Donnerstag, 05.08.10

Bogenschütz-Apotheke, Munderkingen

Freitag, 06.08.10

Apotheke im Schleckerland, Ehingen

 

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Zu erfragen unter der Telefonnummer

01805 911 601

 

Wochenenddienst Sozialstation

Raum Munderkingen

Zu erfragen unter der Telefonnummer

07393/ 3 8 8 2

 

Ambulanter Pflegeservice

Der Krankenhaus GmbH

Alb-Donau-Kreis

 

89584 Ehingen, Spitalstraße 29

Telefon (07391) 586 586, Telefax (07391)586 587

89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26

Telefon (07344) 170 110, Telefax (07344) 170111

Telefon 0800 / 0 586 586

Ihr Anruf ist gebührenfrei

 


 

 

Bericht Gemeinderatssitzung vom 26.07.2010

 

TOP 1 Bericht des Bürgermeisters

 

  1. Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Ministerium Ländlicher Raum am 25.06.2010 die Jahresausschreibung 2011 des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durchgeführt hat. Im Amtsblatt vom 15.07.2010 wurde ausführlich darüber informiert. Gerne gibt BM Handgrätinger zusätzliche Informationen über finanzielle Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Gewerbetreibende. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
  2. Zur Erledigung der Aufgaben auf der Gemeindeverwaltung wurde es notwendig den alten Personalcomputer gegen einen neuen Computer auszutauschen. Über das Rechenzentrum Ulm konnte ein neues, den Anforderungen entsprechender PC, beschafft werden. Einschließlich der Vorinstallation der Softwareprogramme, Lieferung und Vor-Ortmontage betrug der Kostenaufwand 1.134 €.
    Der Gemeinderat nahm die Neubeschaffung zur Kenntnis.

 

- 3 -

 

TOP 2 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 wurde gemäß § 95 GemO von der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen am 19.07.2010 aufgestellt. Bürgermeister Handgrätinger trug die Rechnung dem Gemeinderat vor und erläuterte diese eingehend hinsichtlich des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres 2009.

Die Jahresrechnung 2009 schließt mit einem Überschuss i.H.v. 19.983,50 € ab. Die Verschuldung der Gemeinde betrug zu Beginn des Jahres 2009 11.465,70 € (pro Kopf Verschuldung von 56,20 € bei 204 Einwohner) auf Ende es Jahres 2009 9.701,74 € (pro Kopf Verschuldung von 47,56 €). Diese Verschuldung liegt unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden.

Der Jahresrechnung 2009 wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Auf die Bekanntmachung zur Feststellung der Jahresrechnung 2009 in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

TOP 3 Sanierung der Ortsbeleuchtung

– Erneuerung bez. Austausch der Straßenlampen und des Leuchtmittels

Der Gemeinderat befasste sich bereits in früheren Sitzungen bereits mit der Sanierung der Ortsbeleuchtung. In der Sitzung vom 16.02.2009 wurde grundsätzlich der Beschluss gefasst den kompletten Lampenkopf auszutauschen und die bisherigen Quecksilberdampflampen gegen die neuen Natriumdampfhochdrucklampen (Gelblicht) auszutauschen.

Am 06.04.2010 besichtigte der Gemeinderat den EnBW Leuchtenpark beim Ausbildungszentrum der EnBW in Biberach. Bei dieser Besichtigung wurde festgestellt, dass der bereits gefasste Beschluss zum Lampenaustausch umgesetzt werden soll. Insgesamt ist vorgesehen ca. 46 Straßenlampen umzurüsten. Lediglich die relativ neuen Lampen im Baugebiet und die Lampen im Kirchweg/Rathausplatz werden zunächst nicht umgerüstet.

Die EnBW hat hierzu für ganz Baden-Württemberg ein Angebot für einen kompletten Lampenwechsel wie folgt angeboten:

50 W Lampe „Schreder Saphir“                     260 € netto

70 W Lampe „Philips Iridium 452“                  280 € netto

100 Watt Lampe „Philips Iridium 452“            300 € netto

Diese Preisangaben beinhalten folgende Positionen:

·         Lampe einschließlich Leuchtmittel

Neben dem finanziellen Vorteil bietet dieser Lampenwechsel noch weitere Vorteile:

§                 Qualitativ hochwertige Markenprodukte,

§                 zukünftige Energieeinsparung durch Austausch der alten Quecksilberdampflampen,

§                 Verbesserte Beleuchtungsqualität,

§                 geringere Wartungskosten, da weniger störanfällig,

§                 optimale Lichtverteilung durch neuen Spiegeltopf,

§                 Beitrag zum Klimaschutz, da umweltverträglicher (Insektenfreundlich)

Die Lichtausbeute bei einer herkömmlichen alten Quecksilberdampfhochdrucklampe erreicht ca. 40 bis 60 Lumen/Watt , bei einer neuen Natriumdampfhochdrucklampe liegt die Lichtausbeute bei ca. 80 bis 90 Lumen/Watt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen Quecksilberdampflampen einen Energiebedarf von ca. 125 Watt hatten. Die neuen Lampen werden mit ca. 70 Watt bestückt. So ist davon auszugehen, dass der Strom- bzw. Energiebedarf für die Straßenbeleuchtung um ca. ein Drittel reduziert werden kann. In den vergangenen Jahren lag der Strombedarf bei durchschnittlich 22.000 kWh oder ca. 4.000 €.

Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, das Angebot in Höhe von 15.136,80 € von der EnBW anzunehmen. Der Vorsitzende wird beauftragt den Lampenwechsel mit der EnBW abzustimmen.

TOP 4 Grundsatzbeschluss zur gesplitteten Abwassergebühr

Sachverhalt: Mit Gerichtsurteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seine bisherige Rechtssprechung zur Erhebung der Abwassergebühren revidiert und fordert nun generell von allen Kommunen eine nach Schmutz- und Regenwasserbeseitigung differenzierte Gebührenbemessung (sog. gesplittete Abwassergebühr). Diese Erhebung von differenzierten Gebührensätzen wird vom Gleichheitsgrundsatz abgeleitet. An diesem verfassungsrechtlich normierten Grundsatz ist auch der Gesetzgeber gebunden; insoweit kann der Gesetzgeber auch keinen Übergangszeitraum bestimmen, in dem weiterhin die Abwassergebühren ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab bemessen werden dürfen.

Was sind die Folgen für die Gemeinden?

Die Konsequenz ist, dass statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden müssen. Wie wird die gemeindliche Umsetzung erfolgen?

Die Gebührenbemessung für die Schmutzwassergebühr soll weiterhin nach dem Frischwassermaßstab erfolgen. Für die Niederschlagswassergebühr werden die bebauten und befestigten (versiegelten Flächen) gewichtet nach der Wasserdurchlässigkeit ermittelt, und diese, sofern sie an die öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossen sind, zur Veranlagung der Gebühr herangezogen. Die Ermittlung dieser Flächen soll über eine Befliegung mit Auswertung der Luftbilder und Befragung der Grundstückseigentümer erfolgen. Die Befragungen werden mittels Fragebögen durchgeführt.

 

- 4 -

Der Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss die Niederschlagsabwassergebühr auf der Basis der bebauten und befestigten bzw. versiegelten Fläche, gewichtet nach der Wasserdurchlässigkeit, zu ermitteln. Diese Daten sollen durch eine Überfliegung mit Auswertung der Luftbilder und eine Befragung der Grundstückseigentümer gewonnen werden.

gez. Handgrätinger, BM

 

Gemeinde Grundsheim

Bekanntmachung

 

Feststellung der Jahresrechnung 2009 sowie Auflegung der Jahresrechnung

 

Der Gemeinderat hat am 26.07.2010 das Ergebnis der von der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen aufgestellten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom  03.10.1983 (Ges. Blatt S. 577) wie folgt festgestellt:

 

1.  Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009

 

 

 

Verwaltungs-
haushalt
- in € -

Vermögens-
haushalt
- in € -

Insgesamt
VwH + VmH
- in € -

 

1.

Soll-Einnahmen

280.783,82

73.400,44

354.184,26

 

2.

Neue Haushaltseinnahmereste

0,00

166.200,00

166.200,00

 

3.

Zwischensumme

280.783,82

239.600,44

520.384,26

 

4.

Ab: Haushaltseinnahmereste VJ

0,00

3.000,00

3.000,00

 

5.

Bereinigte Soll-Einnahmen

280.783,82

236.600,44

517.384,26

 

 

 

 

 

 

 

6.

Soll-Ausgaben

267.256,25

46.680,19

313.936,44

 

7.

Neue Haushaltsausgabereste

19.032,77

239.190,31

258.223,08

 

8.

Zwischensumme

286.289,02

285.870,50

572.159,52

 

9.

Ab: Haushaltsausgabereste VJ

5.505,20

49.270,06

54.775,26

 

10.

Bereinigte Soll-Ausgaben

280.783,82

236.600,44

517.384,26

 

11.

Differenz 10 ./. 5 Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

 

 

nachrichtlich:

 

 

 

 

12.

Planzahlen 2009

289.200,00

229.300,00

518.500,00

 

2.   Abschluss der Jahresrechnung 2009 mit einem "Überschuss" i.H.v. 19.983,50 €.

3.       Zustimmung zur Vermögensrechnung 2009:

                                                                               Stand           Zugang        Abgang           Stand

                                                                             1.1.2009            2009            2009          31.12.2009

                                                                                   €                    €                 €                    €      

a)   Beteiligungen                                                    1.113,23             0,00             0,00         1.113,23

b)    Kapitaleinlagen in Zweckverbänden                215.707,73     15.313,04             0,00     231.020,77

 

c)  Geldanlagen                                           =               0,00             0,00             0,00               0,00

d)  Allgemeine Rücklage                               =       89.641,29             0,00     20.516,50       69.124,79

4.    Folgenden Schuldenstand festzustellen        =       11.465,70             0,00       1.763,96         9.701,74

5.    Folgende Reste auf 31.12.2009 festzustellen:

       a)  die Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt auf                                                           19.032,77 €

       b)  die Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt auf                                            166.200,00 €

       c)  die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt auf                                             239.190,31 €

       d)  die Kasseneinnahmereste insgesamt auf                                                                   20.735,85 €

       e)  die Kassenausgabereste insgesamt auf                                                                                  1.764,84 €

Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht ist in der Zeit

Vom Montag, 02.08. 2010 bis Dienstag, 10.08.2010

je einschließlich während der üblichen Dienststunden im Rathaus öffentlich ausgelegt.

gez. Handgrätinger, Bürgermeister

- 5 -

 

 

 

 

Nachbarschaftsschulverband "Winkel" Oberstadion

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010

 

 

I.          Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 29.05.1983 (Ges.Bl. S. 229) und von § 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 581, ber. S. 698) hat die Verbandsversammlung am
09.06.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

 

§ 1

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.         den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je   177.080 €,

            davon   im Verwaltungshaushalt 152.480 €,

                        im Vermögenshaushalt  24.600 €,

2.         dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
            (Kreditermächtigung) in Höhe von         - 0 - €,

3.         dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
            in Höhe von      - 0 - €.

 

§ 2

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf    40.000 €
festgesetzt.

 

§ 3

Umlagen

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2010 vorläufig eine allgemeine Verbandsumlage
(§ 9 Abs. 1 der Verbandssatzung) in Höhe von 0,00 €  (Aufteilung nach den Schülerzahlen vom 21.10.2009).

Nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses werden die Umlagen dann endgültig festgesetzt.

 

II.                   Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 30.06.2010 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 09.06.2010 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das HJ 2010 gem. § 18 GKZ i.V.m. § 81 GemO bestätigt und die erforderliche Genehmigung zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung erteilt.

 

III.        Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der vorstehend bekanntgemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

IV.        Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 liegt gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung an sieben Tagen und zwar

von      Montag, den     02.08.2010
bis       Dienstag, den   10.08.2010

je einschließlich im Rathaus in Oberstadion während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Oberstadion, den 23.07.2010                                                               Weber
                                                                                                          Verbandsvorsitzender

 

 

 

 

- 6 -

 

 

 

 

 

Nachbarschafts-Grundschulverband Oberstadion

 

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

der Haushaltssatzung  für das Haushaltsjahr 2010

 

 

 

 

I.          Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i. d. F. vom 29.05.1983 (Ges.Bl. S. 229) und von § 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Ges. Bl. S. 581, ber. S. 698) hat die Verbandsversammlung am 09.06.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

 

§ 1

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.         den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je   84.000 €,

            davon   im Verwaltungshaushalt 77.000 €,

                                               im Vermögenshaushalt  7.000 €,

2.         dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
            (Kreditermächtigung) in Höhe von         - 0 - €,

3.         dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
            in Höhe von      - 0 - €.

 

§ 2

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf    40.000 €
festgesetzt.

 

§ 3

Umlagen

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2010 vorläufig eine allgemeine Verbandsumlage
(§ 9 Abs. 1 der Verbandssatzung) mit 66.900 € (Aufteilung nach den Schülerzahlen vom 21.10.2009).

Nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses werden diese Umlagen dann endgültig festgesetzt.

II.         Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 30.06.2010 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 09.06.2010 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das HJ 2010 gem. § 18 GKZ i.V. mit § 81 GemO bestätigt und den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt.

III.         Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

IV.        Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 liegt gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung an sieben Tagen und zwar

von                  Montag,           den 02.08.2010

bis                   Dienstag,         den 10.08.2010

je einschließlich im Rathaus in Oberstadion während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Oberstadion, den 23.07.2010                                        Weber
                                                                                              Verbandsvorsitzender

 

 

- 7 -

 

Mitteilungen des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis

 

Fachdienst Landwirtschaft

Kinderleichte Sommerküche

- Workshop für Kinder / jetzt anmelden -

 

In einem Ferien-Workshop „Kinderleichte Sommerküche“ am 25. und 26. August werden leckere Gerichte aus heimischem Gemüse und Obst zubereitet. Dort lernen Kinder zwischen acht und zwölf Jahren die einfache Zubereitung verschiedener Speisen kennen und erfahren nebenbei allerlei Wissenswertes über gesunde Ernährung.

 

Der Workshop läuft an beiden Tagen zwischen 9 und 12 Uhr im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, in Ulm.

 

Anmelden kann man sich beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes bis Montag, den 23.August 2010 unter der Telefonnummer 0731/185-3098.

 

Die Teilnehmer sollten eine Kochschürze und einen Behälter für Speisen mitbringen. Für die Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag erhoben.

 

 

Am 5. August im Haus des Landkreises in Ulm:

Workshop: Delikatessen aus der Sommer-Wildkräuterküche

 

Uta-Susanne Kramer, eine zertifizierte Kräuterpädagogin, gibt in einem Workshop einen Einblick in die Welt der Wildkräuter und zaubert leckere Gerichte aus erntefrischen Wildkräutern von der Schwäbischen Alb. Der Workshop findet am Donnerstag, den 5. August zwischen 10 und 13 Uhr im Haus des Landkreises in der Schillerstraße 30 statt.

 

Wildkräuter begegnen uns überall. Doch meist fristen sie ein unbeachtetes Dasein am Wegesrand. Wildkräuter werden nur noch selten in der häuslichen Küche verwendet, obwohl ihr einzigartiger Geschmack eine Bereicherung für jede Speise ist.

 

Anmelden zum Workshop kann man sich ab sofort beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes unter der Telefonnummer 0731/185-3098.

 

Die Teilnehmer sollten eine Kochschürze und einen Behälter für Speisen mitbringen. Die Kursgebühren belaufen sich auf 15 Euro pro Person.

 

 

Ernährung des Kleinkindes

- Vortrag am 4. August 2010 im Haus des Landkreises -

 

Unter dem Titel „Essen fast wie die Großen – Wenn aus Säuglingen Kleinkinder werden“ bietet der Fachdienst Landwirtschaft im Landratsamt Alb-Donau-Kreis am Mittwoch, den 4. August 2010 jungen Eltern Informationen zur Ernährung des Kleinkindes vom 1. bis 3. Lebensjahr.

 

Nach dem ersten Lebensjahr ist das Kleinkind körperlich so weit entwickelt, dass es mit der Familie mitessen kann, wenn die Nahrung kindgerecht zubereitet ist. Aber darf es wirklich alles essen? Wie sieht es mit Kinderlebensmitteln aus und was tun, wenn das Kind kein Gemüse mag?

 

Im Vortrag werden praktische Tipps vorgestellt, die dem Bedarf und Entwicklungsstand der Kinder angepasst sind. Der Vortrag findet von 9.30 bis 11 Uhr im Haus des Landkreises in Ulm, Schillerstraße 30, Kantine (Erdgeschoss), statt.

 

Anmeldungen und Informationen:

Anmelden und informieren kann man sich beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamts unter der Telefonnummer (07 31) 1 85-30 98.

 

 

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Fachdienst Landwirtschaft

Pressestelle

 

- 8 -

 

Finanzministerium Baden-Württemberg

 

Sommerprogramm in den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg

 

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bieten in den Sommerferien ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie

Einen Sommer voller Feste bieten die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg in diesem Jahr. Finanzminister Willi Stächele, oberster Herr der Schlösser und Klöster im Landesbesitz, weist jetzt auf die zahlreichen attraktiven Programmpunkte in den Staatlichen Schlössern und Gärten während der Sommerferien hin.

 

„Die Ferien im eigenen Land zu verbringen, liegt im Trend. Baden-Württemberg kann dabei als eines der Topziele im Deutschlandtourismus punkten. Denn neben schönen Landschaften mit hohem Freizeitwert besitzen wir ein dichtes und attraktives Angebot an großartigen Sehenswürdigkeiten. In den Sommerferien stehen in den großen und kleinen Schlössern, Klöstern und Gärten des Landes besondere Highlights auf dem Programm. Genug Ideen, um sich abwechslungsreiche Ferientage zu gestalten,“ sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (29. Juli 2010) anlässlich des Beginns der Schulferien in Baden-Württemberg.

 

 

Federseemuseum Bad Buchau

 

Neue Sonderausstellung ab 1. August:

 

„Vom Korn der frühen Jahre. Sieben Jahrtausende Ackerbau und Kulturlandschaft“.

29. Juli (Do), 18.30 Uhr: Vernissage der Sonderausstellung „Vom Korn der frühen Jahre. Sieben Jahrtausende Ackerbau und Kulturlandschaft“, mit Einführungsvortrag von Prof. Dr. Manfred Rösch, Landesamt für Denkmalpflege.

1. August (So): Auftaktveranstaltung zur Sonderausstellung

„Vom Korn der frühen Jahre“. Jungsteinzeitliche und bronzezeitliche Bauern berichten in zeitgemäßer Kleidung von der Entstehung unserer Kulturlandschaft vor 7000 Jahren; dabei präsentieren sie landwirtschaftliche Geräte und Werkzeuge, erläutern Anbau- und Erntemethoden in vorgeschichtlicher Zeit (moderiert von Dr. Ralf Baumeister, Federseemuseum); dazu gibt es Führungen durch die Sonderausstelllung und Hintergrundinformationen aus der aktuellen archäobotanischen Forschung.

13.30-16.30 Uhr: Kinderwerkstatt: Säen und Ernten – jungsteinzeitlicher Ackerbau.

 

Vorschau

2.- 6. August (Mo-Fr, jeweils 13.30-16.30 Uhr):

„ArchäoAktiv“– ein workshop zur Getreideverarbeitung. Mitmachen, anpacken, dabei sein. Unter archäologischer Anleitung können Besucher vorgeschichtliche Werkzeuge und Techniken ausprobieren, beim Bau eines steinzeitlichen Backofens assistieren, bei der jungsteinzeitlichen Ernte und Getreideverarbeitung helfen oder Projekte aktiv begleiten. Offener Workshop für Erwachsene und Kinder (ohne Voranmeldung).

7. & 8. August (Sa-So): Traditioneller Bogenbau –

ein workshop für nur 4 Teilnehmer. Individuell betreut erlernen Sie in zwei Tagen alles Wissenswerte über die alte Technik des Bogenschießens und fertigen unter fachkundiger Anleitung des Bogenbauers Franz Schönemann ihren eigenen Bogen mit zugehörigem Pfeilsatz. (Kursgebühr 170,- € zzgl. Materialkosten).

8. August (So): „Steinzeitfamilien“ (be-)leben den Steinzeitalltag im archäologischen Freigelände. Ausgestattet mit prähistorischen Alltagsgegenständen wagen sie den Sprung zurück in die Steinzeit: in der authentischen Kulisse des archäologischen Freigeländes werden vorgeschichtliche Handwerkstechniken nachgestellt und steinzeitliches Leben wie vor 5000 Jahren experimentell erprobt. Besucher haben dabei Gelegenheit, steinzeitliche Themen aus der aktuellen Sonderausstellung „Vom Korn der frühen Jahre“ praktisch auszuprobieren und hautnah mitzuerleben.

13.30-16.30 Uhr: Kinderwerkstatt: Töpfern von Miniaturgefäßen

9. -13. August (Mo-Fr), täglich 13.30-16.30 Uhr:

„ArchäoAktiv“ –ein workshop zur Getreideverarbeitung. Mitmachen, anpacken, dabei sein. Unter Anleitung können Besucher vorgeschichtliche Werkzeuge und Techniken selbst ausprobieren, beim Bau eines Steinzeitofens assistieren, bei der jungsteinzeitlichen Ernte und Getreideverarbeitung helfen oder Projekte aktiv begleiten. Offener Workshop für Erwachsene und Kinder (ohne Voranmeldung).

Wie jeden Sonn – und  Feiertag  gibt es ab 13.30 

 

Weitere Infos: Federseemuseum Bad Buchau,, August Gröber Platz, 88422 Bad Buchau Täglich geöffnet von 10 bis 18 Uhr, Tel.  07582/8350, www.federseemuseum.de      

- 9 -

 

Agentur für Arbeit Ulm informiert:

 

Schule beendet?

Kindergeld für die Zeit danach - Information der Familienkasse Ulm

 

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.

„Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt“, so Beatrice Götz, stellvertretende Leiterin der Ulmer Familienkasse.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung spätestens im 5. Monat

- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als

  Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen. 

 

Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.

 

Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Zu beachten ist, dass in allen Fällen die Einkommensgrenze von 8.004  Euro  für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Von den zu berücksichtigenden Einkünften und Bezügen wird insbesondere der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und ggf. eine Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.

Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.

Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801 546337 (Preise: 3,9ct/min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk höchstens 42 ct/min) angefordert werden.

 

 

Der Arbeitskreis Alb-Donau/ Ulm informiert:

 

Unser Sicherheitstipp im August 2010

Vorsicht bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

 

In Zeiten, in denen mehr und deutlich größere Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft unterwegs sind, sollte jeder Verkehrsteilnehmer mit zusätzlichen Gefahren rechnen:

Moderne Erntemaschinen sind besonders breit, 3,50 Meter und mehr sind keine Seltenheit. Die Umrisse von Anbaugeräten sind besonders dann schlecht erkennbar, wenn sie ungenügend oder nicht gekennzeichnet sind. Gefahr droht auch durch die besondere Länge und das Ausschwenken der Geräte beim Abbiegen.

Wer ein landwirtschaftliches Gespann erkennt, sollte rechtzeitig vom Gas gehen, da diese oft nur mit 25 km/h fahren dürfen. Der vielseitige Einsatz und die hohe Beanspruchung solcher Fahrzeuge führen häufiger zu Mängeln an wichtigen Beleuchtungsteilen wie Blinker oder Rücklicht. Wer beispielsweise einen Traktor überholen will, sollte sich vergewissern, dass der nicht am nächsten Feldweg abbiegen will. Das Überholen muss rechtzeitig angekündigt werden, dazu darf man außerorts ergänzend die Hupe oder Lichthupe benutzen.

Leicht gerät Schmutz aus Wald, Feld und Flur auf die Straße - besonders bei Nässe und in Kurven eine erhebliche Gefahr. Landwirten und Fahrern von Erntemaschinen oder Traktoren empfiehlt die Polizei, besonders auf eine ausreichende Sicherung ihrer Ladung zu achten. Bei Strohballen oder losem Schüttgut wie Getreide können leicht Teile der Ladung verloren gehen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Wer mit diesen Gefahren rechnet, die Geschwindigkeit und den Abstand angemessen wählt und nur bei klaren Verhältnissen überholt, kommt sicher besser ans Ziel.

 

Der Arbeitskreis Alb-Donau/Ulm wünscht Ihnen gute Fahrt!

Weitere Infos im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

 

- 10 -

 

 

WWW.gib-acht-im-verkehr.de (Flyer)

 

 

Vitalis Lojewski Anzeige

 

                              

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Ausbildung als

„Verwaltungsfachangestellte/r“

Die Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen bietet zum 01.09.2011 wieder

die Möglichkeit zur Ausbildung als „Verwaltungsfachangestellte/r“ an.

Die Ausbildung dauert, je nach Schulabschluss, 2 1/2 bzw. 3 Jahre und wird mit der Angestelltenprüfung

abgeschlossen.

Interessenten können ihre Bewerbungsunterlagen bis 30.09.2010 bei der

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Marktstraße 7

89597 Munderkingen

einreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Marc Walter bei der Allgemeinen Verwaltung (Tel. 07393/598-230; e-mail: marc.walter@munderkingen.de).

Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf erhalten sie auch unter der Internetseite http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1075179/index.html

Dr. Lohner, Verbandsvorsitzender

 

 

 

 

                Gemeinde Emeringen                          Wappen

 

Alb-Donau-Kreis

 

 

Die Stelle der/des ehrenamtlichen

 

       Bürgermeisterin/Bürgermeisters

 

der Gemeinde Emeringen ( 130 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Wahl findet am Sonntag, 10.10.2010, eine eventuell erforderliche Neuwahl am Sonntag, 24.10.2010 statt.

 

Bewerbungen können von Samstag, 07.08.2010 bis spätestens Mittwoch, 13.09.2010, 18 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister- amt Emeringen, Lederstr. 2, 88499 Emeringen, eingereicht werden.

Im Übrigen wird auf die Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters im Amtsblatt der Gemeinden Obermarchtal und Emeringen vom 06.08.2010 verwiesen.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach einer Amtszeit von 32 Jahren nicht wieder.

- 11 -

 

Aus der Gemeinde Oberstadion

 

Nachbarschaftsschulverband „Winkel“ Oberstadion

und

Nachbarschaftsgrundschulverband Oberstadion

 

Wer hat Lust, die Betreuung von Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle in Oberstadion zu übernehmen?

 

Für diese Aufgabe suchen wir auch Berufstätige, die Interesse haben, neben ihrem Beruf eine zusätzliche Aufgabe zu übernehmen. Wie wir uns die Bezahlung vorstellen, erfahren Sie beim Gespräch mit dem Verbandsvorsitzenden,
Manfred Weber, Rathaus Oberstadion, Tel. 07357/9214-10.

 

Was ist zu tun?

-          Die Beaufsichtigung des Auf- und Abstuhlens.

-          Die zeitweise Betreuung während der Veranstaltungen.

-          Die Beaufsichtigung der Reinigung nach den Veranstaltungen.

 

 


Öffnungszeiten der Postagentur

 

Mo       14.00 bis 16.30 Uhr

Di         14.00 bis 16.30 Uhr

Mi        9.00  bis 11.30 Uhr

Do.      14.00 bis 16.30 Uhr

Fr.          9.00 bis 11.30 Uhr

            14.00 bis 17.30 Uhr

Sa.         8.30 bis 12.00 Uhr

 

Unter der Telefonnummer

07357/91070 sind wir für Sie zu den Öffnungszeiten erreichbar.

 

Reinigungsangebot  im Monat August

Anzug                         9,90 Euro

Kostüm                       9,20 Euro

3 Hosen                       9,90 Euro

unser Dauertiefpreis
Oberhemd                   1,40 Euro
gewaschen und handgebügelt

 

Ihr Team von der Postagentur

Oberstadion, Kirchplatz 23

Erika Lamparter, Anita Fiderer, Brigitte Laub


 

Gemeindebücherei Oberstadion

 

 

Ferienromane für Erwachsene

Neue Hörspiel-CDs für Kinder

Romane:

·         „Wer Blumen im Dunkeln pflückt“, Krimi von Lesley Kagen; die 10-jährige Sally erzählt ihre Geschichte von einem außergewöhnlichen Sommer im Jahre 1959.

·         „Tante Inge haut ab“, Dora Heldt; Familienchaos, Liebesverwicklungen - und dazu noch Tante Inge ...

·         „Franz Josef und ich“, Amelie Fried; die erste große Liebe mit den schrecklich schönen und den ganz schön schrecklichen Momenten des Verliebtseins.

·         „Wolfsfährte“, Craig Russell; können die berühmtesten Märchen der Gebrüder Grimm zur Vorlage schrecklicher Bluttaten werden?

·         „Die Zahlen der Toten“, Kate Burkholder ist Polizeichefin einer  verschlafenen Amisch-Gemeinde, als ein grausamer Mord an einer jungen Frau die friedliche Kleinstadt erschüttert.

·         „Kleinstadtaffäre“, Hans Werner Kettenbach; "einmischen unerwünscht" signalisieren die Merzthaler ihrem Gast, dem Schriftsteller Carl Wallot. Als der Literaturstar die Signale ignoriert, bringt ihn seine Schnüffelei in Teufels Küche ...

·         „Tagebuch einer Lügnerin“, Patry Francis; Jeanne gilt als Familienmensch, Ali ist die schöne, wilde Musiklehrerin. Die seltsame Freundschaft der beiden reißt Jeannes Sohn und ihren Mann in eine lebensgefährliche Krise. Als ein Mord geschieht, wird Jeannes Sohn verhaftet ...

·         „Die Offizin“, historischer Roman von Wolfgang Trips aus der Frühzeit des Buchdrucks: Der junge Johannes Zainer, Sohn armer Wirtsleute aus Reutlingen wird ins Kloster Bebenhausen gegeben. Dort entdeckt er seine Liebe zu den Büchern. Dem Kloster entflohen, führt ihn sein Weg über Straßburg und Augsburg nach Ulm, wo er eine Druckwerkstatt gründet. Doch das Streben nach Selbständigkeit fordert einen hohen Preis ...

·         „Eifel-Blues“, Eifel-Krimi von Jacques Berndorf; drei Tote neben einem scharf bewachten Bundeswehrdepot in der Eifel: Verkehrsunfall? Eifersuchtstragödie? Spionageaffäre?

·          „Der falsche Engel“, Polina Daschkowa; Julia, Schönheitschirurgin, wird eines Tages sehr nachdrücklich vom Geheimdienst "gebeten", in einem Militärkrankenhaus das Gesicht eines Patienten zu operieren. Dieser Auftrag verändert ihr ganzes Leben ...
                                                                   - 12 -

·         „Die Ruine am See“, Martha Grimes; eine geheimnisvolle Hotelruine, ein verschwundenes Baby und eine junge Ermittlerin, die schneller ist, als die Polizei erlaubt ...

·         „Isis, die Fürstin der Nacht“, Karin Jäckel in der Reihe „Kinderschicksale – Meine wahre Geschichte“; am Tag führt Isis ein normales, bürgerliches Leben. Doch in der Nacht ist alles ganz anders, denn Isis´ Eltern gehören einer satanischen Sekte an.

 

Hörspiel-CDs:

·         „Tierkindergeschichten“, die Bärenkinder Joschi und Tinka, das Häschen Moritz, der vorwitzige Hund Trolli und andere liebenswerte Tierkinder entdecken ihre Welt (ab 3).

·         „Schlaf gut“, ein eifersüchtiger Hexenbesen, ein frierender Pinguin und andere fantasievolle Geschichten (ab 3).

·         „Pinocchio“, Carlo Collodi (3-7 Jahre).

·         „Ein Fall für Freunde“, Helme Heine (3-7 Jahre).

·         „Das 99. Schaf“, Isabel Abedi (3-7 Jahre).

·         „Das Eselchen Grisella“ Heinrich Maria Denneborg (3-7 Jahre).

·         „Peterchens Mondfahrt“Gerdt von Bassewitz (3-7 Jahre).

·         „Hacke, Spitze, Hoch das Bein“, Kinderlieder (ab 5).

·         „Der Wind in den Weiden“, Kenneth Grahame (6-12 Jahre).

·         „Robur, der Sieger“ Jules Verne (6-12 Jahre).

·         „Das große Giggler-Geheimnis“, Roddy Doyle (6-12 Jahre).

·         „Die Schatzinsel“, Robert Louis Stevenson (6-12 Jahre).

·         „Rennschwein Rudi Rüssel“, Uwe Timm (6-12 Jahre).

 


Sommerferien

Die Bücherei ist von

Dienstag, den 10.August 2010

bis

Freitag, den 03.September 2010

geschlossen!

Ab Dienstag, den 07.September 2010

wieder geöffnet.

 

 

 

Öffnungszeiten der Bücherei

Dienstag;         10.30 bis 11.30 Uhr

Mittwoch:         16.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:     16.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:            14.00 bis 16.00 Uhr

Tel.: Bücherei  07357/ 9214 – 14

               Rathaus        9214-0


 

Veranstaltungen und Vereinsnachrichten

 

 

Sportverein Oggelsbeuren 1960. e.V.

 

 

Einladung

zum

Weißwurstfrühstück

 

Zur Einweihung des frisch renovierten Gastraums veranstaltet der SV Oggelsbeuren

am 22.08.2010 ab 11.00 Uhr

ein Weißwurstfrühstück im Sportheim.

Hierzu möchten wir alle Freunde und Gönner des SVO herzlich einladen.

 

Dauerkarten für das Spieljahr 2010/2011

Der Sportverein Oggelsbeuren bietet für dieses Spieljahr 10/11 Dauereintrittskarten an.

Dauerkarte für die insgesamt 14 Heimspiele der Saison 10/11:

für Mitglieder: 16,50 €  (Einzeleintritt 1,50 €)

für Nichtmitglieder: 22,-- € (Einzeleintritt 2,-- €)

Die Karten können auf dem Sportplatz bei den nächsten Trainingsspielen sowie im Sportheim erworben werden.

 

Achtung - Bilder gesucht!

Der Sportverein Oggelsbeuren feiert in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag. Für eine Bildergalerie zum Jubiläumsfest suchen wir daher Bilder aus den letzten 50 Jahren, die in irgendeiner Weise mit dem Sportverein zu tun haben. Da unser Archiv leider nicht reichhaltig genug ist, sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen. Wer also solche Bilder sein eigen nennt und sie uns zur Verfügung stellen möchte, kann diese unter folgender Adresse abgeben:

Martin Aßfalg, Häldele 23

88448 Oggelsbeuren

Im Voraus schon vielen Dank für Eure Unterstützung!

- 13 -

50 Jahre SV Oggelsbeuren

25. - 26. September 2010

in der Turn- und Festhalle in Oggelsbeuren

Samstag

      ab 13.15 Uhr          Punktspiele der aktiven Mannschaften, anschließend Vesper in der Halle

      ab 20.00 Uhr          Festabend u.a. mit

-          MV Oggelsbeuren

-          Taekwondo

-          Damenturnen

-          Jazztanz Unterstadion

Sonntag

      09:30 Uhr               Gottesdienst mit anschließendem Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch den Musikverein Oggelsbeuren

      ab 11:30 Uhr          reichhaltiger Mittagstisch

      ab 14:00 Uhr          Kaffee und Kuchen mit Auftritt der Kinderturngruppen und

der Taekwondo-Gruppe

Für unsere kleinen Gäste: Schminken + Tiere aus Luftballons

      ab 19:30 Uhr          Schwäbischer Abend mit den „Bronnweiler Weibern“

Einlass: ab 18.00 Uhr

Eintritt: VVK 8 €

Abendkasse 9 €

Kartenvorverkauf ab 16.08.2010

bei der Raiffeisenbank Oggelsbeuren (Telefon: 07357/2379)

Saalplan und weitere Infos unter www.sv-oggelsbeuren.de

 


 

 

Flyer Bronnweiler Weiber

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportverein Oggelsbeuren - Abt. Tennis
Zu unserem nächsten Tennissonntag, am 1. August 2010 sind wieder alle aktiven Spieler, Jugendliche und Erwachsene, sowie Tennisinteressierte herzlich eingeladen.
Dieses Wochenende finden nun die Damen und Herren Doppel-Meisterschaften statt.
Anmeldung und Auslosung dafür ist am Freitag, den 30. Juli um 17.30 Uhr beim Tennisheim.
Das Tennistraining hat jetzt auch Sommerpause und beginnt dann wieder am Montag, den 6. September.
Zur Erinnerung:
Tennisfrühstück am Donnerstag den  5. und am Mittwoch den 11. August.
Das Team

 

 

- 14 -

 

Musikverein „Lyra“ Unterstadion e.V.

 

 

Dorfhockete des Musikvereins „Lyra“ Unterstadion

 

Der Musikverein „Lyra“ Unterstadion möchte sich bei allen Gästen der diesjährigen Dorfhockete vom 24. - 25. Juli 2010 für ihr Kommen recht herzlich bedanken.

Ein weiterer Dank gilt den zahlreichen Kuchen- und Schirmspendern sowie den Festhelfern, die sich tatkräftig engagiert haben.

 

Wir würden uns freuen, Sie im kommenden Jahr wieder begrüßen zu können.

 

Musikverein „Lyra“  Unterstadion

 

Skiclub Rottenacker

 

 

 

Familien-Wanderwochenende in Laterns 20. - 22. August 

 

In  den Sommerferien bieten wir in unserem Skiheim in Laterns ein Familien-Wanderwochenende an.

Laterns eignet sich hervorragend für Wanderungen verschiedener Art und jede Altersgruppe.

Anreise erfolgt am Freitagnachmittag mit Privat-Pkws.

Die Wandergruppen werden von erfahrenen Bergwanderern begleitet.  

Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern im Skiheim.

 

Die Kosten für zwei Übernachtungen inkl. Frühstück und Abendessen

Jugendl. ab 15. J. und Erw. 34 Euro (Mitgl.); 40 Euro (Nichtmitglieder)

Kinder 6 – 14 Jahre: 26 / 32 Euro

Kinder bis 6 Jahre: 14 / 18 Euro

 

Anmeldungen bis spätestens 15. August  bei den Anmeldestellen:

Schacher, Raumausstattung in Rottenacker oder Roland Ziegele in Oberstadion

 

 

Kirchliche Mitteilungen der Evangelischen Kirchengemeinde Rottenacker

 

 

30.07              9.30 Uhr             Besuchsdienst

01.08.                                                                             Wochenspruch für die Woche nach dem 9. Sonntag nach Trinitatis: “Wem

viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man um so mehr fordern.” Lukas 12,48         

9.30 Uhr             Gottesdienst (Pfarrer Reusch) 
                                       mit Verabschiedung  von unserem Kirchenchorleiter

                                                    Herrmann Schacher und Einführung von Daniel Kenntner

                                                    Eine-Welt-Verkauf

                                                    Keine Kinderkirche während der Sommerferien        

04.08.             16.30 Uhr            offener Jugendtreff im „Alten Rathaus“

                                                           Werken mit Simone

05.08.             16.30 Uhr             offener Jugendtreff im „Alten Rathaus“

 

Aktuelles

Die Kindertage vom 06.09. – 08.09.10 sind voll belegt!

Pfarrer Reusch ist vom 02.08. – 16.08.10 im Urlaub.

Vertretung hat Pfarrer Böttinger aus Munderkingen, Telefon: 07393 – 4997

Die Gruppen und Kreise treffen sich in den Sommerferien nach Vereinbarung

In den Sommerferien findet keine Kinderkirche statt!

 

Bethel sagt DANKE

Mit einer Spende von 1500 kg Kleider sichern wir viele Arbeitsplätze behinderter Menschen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Bethel bedanken sich herzlich. Mit unserer Spende sichern wir die Arbeitsplätze vieler behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für behinderte Menschen ist es besonders schwer, eine sinnvolle Beschäftigung zu finden. Deshalb können die Arbeitsplätze in der Betheler Brockensammlung nicht hoch genug geschätzt werden, die Sie mit Ihrer Spende sichern. Herzlichen Dank!

 

 

- 15 -

 

Kirchliche Mitteilungen für die Zeit vom  31. Juli – 08. Aug. 2010

Katholische Kirche: Oberstadion - Hundersingen - Grundsheim - Unterstadion

Pfarrbüro Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09.00 – 11.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr

Telefon: 07357/555, Telefax: 07357/921080

E-Mail: koberstadion@t-online.de

 

Allgemeine Mitteilungen

 

Pfarrer Hans Schlenker                                  tel. 07357-555

Kath. Pfarramt Munderkingen                          tel. 07393- 2282
GR Sr. Maria Regina                                       tel. 07393-959902
Pastoralreferentin Sonja Neumann                  tel. 07393-959903 oder 919731
Pastoralassistent Uwe Dipping                                    tel. 07393-959901
Seelsorgeeinheit Donau-Winkel:                     www.se-donau-winkel.de
Dekanat Ehingen-Ulm                                     www.Katholische-Kirche-ulm.de

 

Radtour – Schätze der Seelsorgeeinheit Donau-Winkel am Samstag, 31.07.2010

Treffpunkt:
13.30 Uhr Pfarrkirche St. Dionysius Munderkingen
                 Besichtigung des Glockenturms
14.00 Uhr Abfahrt in Munderkingen nach Unterwachingen
15.30 Uhr Abfahrt in Emerkingen, Wolfgangskapelle nach Oberstadion
                 St. Martinuskirche

Abschluss:
in Grundsheim
19.00 Uhr Möglichkeit den Gottesdienst in Grundsheim mitzufeiern.
                 gestaltet wir dieser mit dem „Singkreis mit Esprit“

Getränke für unterwegs und Grillgut sind selbst mitzubringen.
Getränke zum Grillen sind vorhanden
Organisation: Familienausschuss Munderkingen

Es ergeht an alle herzliche Einladung


Öffnungszeiten des Pfarrbüros in den Sommerferien
Das Pfarrbüro in Oberstadion ist geschlossen vom 09. August bis einschl. 27. August.

In Munderkingen  ist in der ersten Hälfte der Ferienzeit, ab 02. August donnerstags geschlossen.
In der zweiten Hälfte der Ferien, vom 23. August bis 10. September ist das Pfarrbüro Munderkingen

mittwochs und donnerstags geschlossen.


Fest an Fronleichnam
Der Reinerlös des diesjährigen Festes an Fronleichnam beträgt 1.060,24 €.
Bei der Glockenweihe betrug der Reinerlös 2.975,34 €.
Nochmals an alle Besucher, Kuchenspender und Helfer ein herzliches Vergelt´s Gott.
Die Kirchenpflege Unterstadion


Ferienvertretung in der Seelsorgeeinheit Donau-Winkel
Vom 30. Juli bis 18. August kommt Pfarrer Bosiljko Rajic aus der Erzdiözese Sarajevo nach Munderkingen. Vom 01.09. bis 30.09. wird Pfarrer Joshy Manjakunnel Devasia, der zur Zeit im Studium am Collegio Damasceno in Rom ist , zur übergangsweisen Unterstützung besonders zur Feier der Eucharistie im September da sein.
Am 01.09. 2010 wird bis auf weiteres Pater Anthony Kavungal CMI (Carmelites of Mary Immaculata) als Pfarrvikar in unserer Seelsorgeeinheit eingesetzt werden.

Pfarrer Hans Schlenker

- 16 -

Wohnung für Pater Anthony Kavungal gesucht
Die Seelsorgeeinheit such bis zum 01. September 2010 eine kleinere Wohnung (evtl. teilmöbiliert) in einer unserer Gemeinden. Pater Anthony wird das Pastoralteam als Pfarrvikar verstärken.
Zuschriften – möglichst bis zum 29. Juli – an eines der Pfarrämter der Seelsorgeeinheit.

I
nternationale Ministranten-Wallfahrt nach Rom
vom 01. August bis zum 08. August 2010 nehmen auch aus unserer Seelsorgeeinheit Ministrantinnen und Ministranten an der Wallfahrt nach Rom teil. Sie werden begleitet von Pfarrer Hans Schlenker, Sr. Maria Regina und von Herrn Jörg Seethaler.
493 MinistrantInnen aus 9 Gemeinden des Dekanates Ehingen-Ulm machen sich auf den Weg nach Rom.
Ulm: Nur noch wenige Tage, bis sich 493 MinistrantInnen des Dekanates Ehingen-Ulm Anfang August auf den Weg nach Rom zur internationalen Ministrantenwallfahrt machen. Dort werden vom 2. bis 6. August weit über 50.000 Messdiener aus ganz Europa erwartet. Die Wallfahrt steht unter dem Motto „aus der wahren Quelle trinken“. Die internationale Begegnung aller Ministranten erfolgt bei der Generalaudienz mit Papst Benedikt XVI. am Vormittag des 4. August und einer Einstimmung am Vorabend auf dem Petersplatz. Der Auftakt des diözesanen Programms beginnt mit einem Abendgebet am Montag, 02. August mit Weihbischof Thomas Maria Renz in St. Paul vor den Mauern. Mit dem ebenfalls dort stattfindenden Gottesdienst am 5. August mit Bischof Dr. Gebhard Fürst sollen die MinistrantInnen aus der Diözese  erfahren, dass Gemeinschaft stärkt und verbindet. „Das Erleben in der Gruppe und die gemeinsame Feier des Glaubens sind Erfahrungen, welche die Ministranten in ihrem Dienst bestärken und ermutigen werden. In der Begegnung von 50.000 Ministranten aus 18. Ländern wird Gottes Geist und die Kraft, die daraus entsteht, sicher spürbar“, meint Diözesanjugendseelsorger Wolfgang Kessler, der gemeinsam mit den ReferentInnen Angela und Sebastian Schmid der Fachstelle Ministranten des Bischöflichen Jugendamtes die Wallfahrt begleitet.
Um die internationalen und diözesanen Veranstaltungen herum, werden die rund 115 Ministrantengruppen aus den 25 Dekanaten der Diözese ihr ganz individuelles Reiseprogramm haben. Dazu gehört bei manchen ein Ausflug in die antike Hafenstadt Ostia, ein Besuch der „Franziskusstadt“ Assisi oder einfach nur das Genießen von Dolce Vita mit Eiscreme, Kaffee und Pizza.
Die Ministrantenwallfahrt nach Rom findet alle fünf Jahre auf Einladung der internationalen Ministrantenvereinigung CIM (Coestus Internationalis Ministrantium) statt. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart werden die Pilgerfahrten dezentral von den katholischen Dekanatsjugendreferaten oder Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten organisiert. Im Jahr 2006 nahmen aus der Diözese rund 5300 MinistranInnen teil.

 

Schweren Herzens und unfassbar für uns alle müssen wir Abschied nehmen

von unserem langjährigen Dirigenten und Freund

 

Peter Rettich

 

Vor fast 40 Jahren hat er den Hundersinger Kirchenchor und  5 Jahre später den Unterstadioner Chor mit viel Liebe und Engagement geleitet.
Seine Freude und Leidenschaft am Gesang war uns jederzeit vorbildlich.

Wir sind ihm zu großem Dank verpflichtet. Er hinterlässt eine große Lücke, die schwer zu schließen ist.
Unsere Anteilnahme gilt vor allem seiner Frau Luzia, den Söhnen Thomas und Christian mit Familie.
Wir werden ihn sehr vermissen.

Für die Kirchengemeinden
Hundersingen und Unterstadion
Luitgard Reich     Pfarrer Hans Schlenker    Zita Matheußer

Für die Kirchenchöre
Hundersingen, Helga Rieger               Unterstadion, Erwin Walter

 

 

G o t t e s d i e n s t e

 

Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit „Donau-Winkel“

 


Samstag, 31. Juli 10                 kein Gottesdienst in Munderkingen
Sonntag, 01. August                 10.30 Uhr Eucharistiefeier Munderkingen
Donnerstag, 05. August                        19.00 Uhr Eucharistiefeier Munderkingen
Freitag, 06. August                   19.30 Uhr Eucharistiefeier Hausen a.B.
Samstag, 07. August                kein Gottesdienst in Munderkingen
Sonntag, 08. August                 10.30 Uhr Eucharistiefeier Munderkingen

 

- 17 -

 

Pfarrgemeinde St. Martinus , Oberstadion  

 

 

Samstag, 31. Juli
19.00 Uhr                                 Vorabendmesse in Grundsheim
                                               mitgestaltet vom Singkreis mit Esprit


Sonntag, 01. August
kein Gottesdienst
09.00 Uhr                                 Eucharistiefeier in Unterstadion

Samstag, 07. August
19.00 Uhr                                 Vorabendmesse

 

Kapelle Mühlhausen

 

 

Sonntag, 01. August
19.00 Uhr                                 Rosenkranz

 

Moosbeuren St. Wendelin

 

 

Mittwoch, 04. August
19.00 Uhr                                 Eucharistiefeier

 

 

Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist. Hundersingen

 

 

Samstag, 31. Juli
19.00 Uhr                                 Vorabendmesse in Grundsheim
                                               mitgestaltet vom Singkreis mit Esprit


18. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 01. August
kein Gottesdienst
09.00 Uhr                                 Eucharistiefeier in Unterstadion

Dienstag, 03. August
19.00 Uhr Eucharistiefeier

 

Pfarrgemeinde St. Maria u. Selige Ulrika, Unterstadion

 

 

18. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 01. August
09.00 Uhr                                 Eucharistiefeier

Samstag, 07. August
19.00 Uhr                                 Vorabendmesse in Oberstadion

 

Pfarrgemeinde St. Martinus,  Grundsheim

 

 

Vorabend – 18. Sonntag im Jahreskreis
Samstag, 31. Juli
19.00 Uhr                                 Vorabendmesse
                                               mitgestaltet vom „Singkreis mit Esprit“


Sonntag, 01. August
19.00 Uhr                                 Rosenkranz

Mittwoch, 04. August
19.00 Uhr                                 Rosenkranz

 

 

 

Schulferien/Handwerkerferien

 

- 18 -

 

 

Flyer Obermarchtaler Ferienprogramm

 

 

VG Radtour 11. September 2010